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Steuererklärung 2018

von | Mrz 21, 2019 | Steuern

Unten erhalten Sie wertvolle Tipps und Hinweise zur Steuererklärung.

Neuer Abgabetermin

Ab dem Jahr 2019 gilt erstmals der neue Abgabetermin: Die Steuerklärung muss bis zum 31. Juli eines Jahres beim Finanzamt sein. Sie haben somit zwei Monate mehr Bearbeitungszeit.

Längere Frist mit Steuerberater

Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater anfertigen lässt, bekommt sogar noch mehr Zeit eingeräumt. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung muss die Steuererklärung weiterhin bis zum Jahresende des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht sein. Die Änderung sieht dann den 28. Februar des Folgejahres als neues Fristende vor.

Strafe bei neuer Regelung

Mit den neuen Abgabefristen gelten auch neue Regeln für den Verspätungszuschlag. 25 € pro angefangenen verspäteten Monat sind dann der Mindestbetrag. Pünktlichkeit zahlt sich also aus.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten auch Hilfe bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung an. Alternativ empfehlen wir Ihnen die Erstellung Ihrer Steuererklärung durch den Lohnsteuerhilfeverein Siegen e.V..

Hier ein Auszug aus der Leistungsübersicht des Lohnsteuerhilfevereins:

Steuererklärung für das Jahr 2018

Ganzjährige Beratung:

  • in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
  • bei der Wohnungsbauprämie
  • bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge („Riester-Rente“) nach dem AVmG
  • im Zusammenhang mit Steuerspar-Möglichkeiten
  • bei der Wahl der günstigen Steuerklasse
  • bei aktuellen Gesetzesänderungen, wie z.B. Auswirkungen aus dem Alterseinkünftegesetz

Wir stellen für Sie Anträge auf:

  • Lohnsteuerermäßigung
  • Kindergeld
  • Eigenheimzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge („Riester-Rente“, „Rürup-Rente“ etc.) nach dem AVmG

Weitere Leistungen:

  • Errechnen der Steuererstattungsansprüche
  • Komplette organisatorische Abwicklung mit dem Finanzamt
  • Prüfung der steuerlichen Bescheide, Einlegen von Einsprüchen
  • Vertretung der Interessen der Mitglieder bei den Finanzgerichten

Interessenvertretung:

  • durch aktive Mitwirkung bei der Steuergesetzgebung
  • Unser Ziel: mehr Steuergerechtigkeit für Arbeitnehmer

 

Kostenlose Beratung

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Steuererklärung erstellen lassen

Gerne stellen wir Ihnen den Kontakt zum
Lohnsteuerhilfeverein Siegen e.V. her.

Als vermittelten Mandanten entfällt für
Sie die Aufnahmegebühr in den
Lohnsteuerhilfeverein in Höhe von 25,00 €.

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